Rechtsprechung
VGH Bayern, 21.03.2017 - 4 ZB 17.154 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayKAG Art. 3; ZwStS § 4 Abs. 2, § 6 Abs. 1, Abs. 2; BewG § 79 Abs. 1
Zweitwohnungssteuer, hier: indexierte Jahresrohmiete als Steuermaßstab - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Indexierte Jahresrohmiete als Steuermaßstab für die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer; Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer für ein in einem Ferienpark gelegenes Appartement; Behauptete Nutzung des Appartements als reine Kapitalanlage
- rewis.io
Zweitwohnungssteuer, hier: indexierte Jahresrohmiete als Steuermaßstab
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zweitwohnungsteuer; Innehaben zur persönlichen Lebensführung; Vermietungs- und Verkaufsauftrag an Vermittler; fehlender Ausschluss des Eigennutzungsrechts; Dauer des nachgewiesenen Leerstands; indexierte Jahresrohmiete als Steuermaßstab; Steuermaßstab; Kapitalanlage; ...
- rechtsportal.de
Indexierte Jahresrohmiete als Steuermaßstab für die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer; Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer für ein in einem Ferienpark gelegenes Appartement; Behauptete Nutzung des Appartements als reine Kapitalanlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 28.11.2016 - RN 12 K 16.739
- VGH Bayern, 21.03.2017 - 4 ZB 17.154
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2017, 588
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 15.10.2014 - 9 C 6.13
Als Kapitalanlage dienende leer stehende Wohnungen zweitwohnungsteuerfrei
Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2017 - 4 ZB 17.154
Andererseits steht der fehlende vertragliche Ausschluss einer objektiven Eigennutzungsmöglichkeit allein der Annahme einer reinen Kapitalanlage nicht entgegen (BVerwG, U.v. 15.10.2014 - 9 C 6/13 - juris Rn. 13 m.w.N.).Dieser Nachweis kann nicht nur durch eine mehr oder weniger regelmäßige Vermietung der Wohnung geführt werden, sondern auch durch einen - z. B. mittels entsprechender Verbrauchsnachweise belegten - länger andauernden Leerstand (BVerwG, U.v. 15.10.2014, a.a.O., Rn. 15).
Ein solches Indiz kann nach der Rechtsprechung des Senats in der durch entsprechende Verbrauchsdaten belegten Tatsache liegen, dass der Verfügungsberechtigte die Wohnung über mehrere Jahre hinweg weder für sich noch für seine Familienangehörigen tatsächlich zu Wohnzwecken nutzt, sondern leerstehen lässt (…BayVGH, U.v. 27.6.2013 - 4 B 13.592 - DVBl 2013, 1267 Rn. 24; bestätigt durch BVerwG, U.v. 15.10.2014, a.a.O.; vgl. auch OVG NRW, B.v. 18.6.2000 - 14 B 2135/99 - NVwZ-RR 2001, 54).
- BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93
Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …
Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2017 - 4 ZB 17.154
a) Das Verwaltungsgericht ist im Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung davon ausgegangen, dass eine Gemeinde an das Innehaben einer Zweitwohnung bei bestehender Nutzungsberechtigung und -möglichkeit die (widerlegliche) Vermutung knüpfen darf, die Wohnung werde zumindest auch für Zwecke der persönlichen Lebensführung vorgehalten (vgl. BVerwG, U.v. 10.10.1995 - 8 C 40/93 - BVerwGE 99, 303/307).Auch in einem solchen Fall muss, wie das Verwaltungsgericht erkannt hat, dem Wohnungsinhaber der Nachweis gestattet sein, dass seine Wohnung entgegen einer möglicherweise zunächst begründeten Vermutung nicht der persönlichen Lebensführung, sondern ausschließlich der Kapitalanlage dient (vgl. BVerfG, B.v. 29.6.1995 - 1 BvR 1800/94 - NVwZ 1996, 57/58; BVerwG, U.v. 10.10.1995, a.a.O.).
- BVerfG, 29.06.1995 - 1 BvR 1800/94
Verfassungswidrigkeit der Heranziehung zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer
Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2017 - 4 ZB 17.154
Auch in einem solchen Fall muss, wie das Verwaltungsgericht erkannt hat, dem Wohnungsinhaber der Nachweis gestattet sein, dass seine Wohnung entgegen einer möglicherweise zunächst begründeten Vermutung nicht der persönlichen Lebensführung, sondern ausschließlich der Kapitalanlage dient (vgl. BVerfG, B.v. 29.6.1995 - 1 BvR 1800/94 - NVwZ 1996, 57/58;… BVerwG, U.v. 10.10.1995, a.a.O.).
- BVerwG, 29.01.2003 - 9 C 3.02
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Jahresrohmiete; pauschalierter Steuermaßstab.
Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2017 - 4 ZB 17.154
Auch das Bundesverwaltungsgericht hat festgestellt, dass der von der Gemeinde vorrangig gewählte Maßstab einer nach der Mietpreisentwicklung indexierten Jahresrohmiete bundesrechtlich nicht zu beanstanden ist, da er grundsätzlich geeignet ist, den mit der Nutzung einer Wohnung typischerweise betriebenen Aufwand entsprechend ihrem Nutzwert generalisierend, aber dennoch hinreichend realitätsnah darzustellen (vgl. U.v. 29.1.2003 - 9 C 3/02 - BVerwGE 117, 345/347 f.). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2011 - 1 L 205/08
Pauschalierter Maßstab und Entstehungszeitpunkt der Zweitwohnungsteuer
Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2017 - 4 ZB 17.154
Satzungsbestimmungen, die wie § 4 ZwStS den jährlichen Mietaufwand nach der indexierten Jahresrohmiete auf der Grundlage des Bewertungsgesetzes ermitteln, werden daher in der Rechtsprechung allgemein für zulässig erachtet, ohne dass noch weiter geprüft würde, in welchem Umfang sie etwa von der ortsüblichen Vergleichsmiete abweichen (vgl. HessVGH, U.v. 23.11.2005 - UE 2557/04 - KStZ 2006, 112; OVG MV, B.v. 21.2.2011 - 1 L 205/08 - juris Rn. 15 f.). - VGH Bayern, 16.09.2013 - 4 ZB 13.908
Erhebung der Zweitwohnungsteuer; indexierte Jahresrohmiete als Steuermaßstab; …
Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2017 - 4 ZB 17.154
Die Jahresrohmiete liefert nur den zur Ermittlung der konkreten Steuerschuld erforderlichen Steuermaßstab; ihre Heranziehung als Rechengröße ändert nichts daran, dass das Innehaben der Zweitwohnung zur persönlichen Lebensführung und damit ein bestimmter Konsum in Form eines äußerlich erkennbaren Zustandes den Steuergegenstand bildet (…vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2012 - 4 ZB 11.2415 - juris Rn. 12 ff.; B.v.16.9.2013 - 4 ZB 13.908 - juris Rn.12 ff.). - VGH Bayern, 27.06.2013 - 4 B 12.2270
Wird der mehrjährige Leerstand einer Zweitwohnung durch entsprechende …
Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2017 - 4 ZB 17.154
In dem damals zu beurteilenden Fall hatte der Steuerpflichtige den fehlenden Verbrauch von Strom und Wasser für zwei volle Jahre vor dem streitgegenständlichen Steuerzeitraum nachgewiesen (…BayVGH, a.a.O., Rn. 23); in einem ähnlichen Streitverfahren waren sogar für die zurückliegenden fünf Jahre lückenlose Nachweise vorgelegt worden (BayVGH, U.v. 27.6.2013 - 4 B 12.2270 - juris Rn. 22). - VGH Bayern, 01.03.2012 - 4 ZB 11.2415
Erhebung der Zweitwohnungsteuer; gesetzlicher Befreiungstatbestand für …
Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2017 - 4 ZB 17.154
Die Jahresrohmiete liefert nur den zur Ermittlung der konkreten Steuerschuld erforderlichen Steuermaßstab; ihre Heranziehung als Rechengröße ändert nichts daran, dass das Innehaben der Zweitwohnung zur persönlichen Lebensführung und damit ein bestimmter Konsum in Form eines äußerlich erkennbaren Zustandes den Steuergegenstand bildet (vgl. BayVGH, B.v. 1.3.2012 - 4 ZB 11.2415 - juris Rn. 12 ff.; B.v.16.9.2013 - 4 ZB 13.908 - juris Rn.12 ff.). - VGH Bayern, 27.06.2013 - 4 B 13.592
Wird der mehrjährige Leerstand einer Zweitwohnung durch entsprechende …
Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2017 - 4 ZB 17.154
Ein solches Indiz kann nach der Rechtsprechung des Senats in der durch entsprechende Verbrauchsdaten belegten Tatsache liegen, dass der Verfügungsberechtigte die Wohnung über mehrere Jahre hinweg weder für sich noch für seine Familienangehörigen tatsächlich zu Wohnzwecken nutzt, sondern leerstehen lässt (BayVGH, U.v. 27.6.2013 - 4 B 13.592 - DVBl 2013, 1267 Rn. 24;… bestätigt durch BVerwG, U.v. 15.10.2014, a.a.O.; vgl. auch OVG NRW, B.v. 18.6.2000 - 14 B 2135/99 - NVwZ-RR 2001, 54). - BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06
Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte
Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2017 - 4 ZB 17.154
Die Klägerin hat keinen einzelnen tragenden Rechtssatz und keine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (zu diesem Maßstab BVerfG, B.v. 21.1.2009 - 1 BvR 2524/06 - NVwZ 2009, 515/516 m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2000 - 14 B 2135/99
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer)